ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit
unseren Kunden der Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG. Sie bewirken, dass der
Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und
standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches gelten sie auch für
künftige Geschäftsbeziehungen ohne, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes werden die nachstehenden Bedingungen
vom Nutzer anerkannt. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die
Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind
ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der
Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte
Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines
Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.
§2 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf
bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des
Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er
uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines
Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser
Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§3 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Faust & Kraus
Immobilien GmbH & Co KG zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen
personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen
zu verarbeiten.
§4 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen,
Pläne, etc. vom Verkäufer, Vermieter, bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten
stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir
daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen
und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Faust & Kraus Immobilien GmbH &
Co KG haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Im Übrigen haftet die
Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen
garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht.
Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§5 Vertragsabschluss
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen
Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben
in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-
/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um
einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten,
wenn die Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG ausschließlich wegen des Auftrages des
Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor
vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem
ebenfalls gestellt, so kann die Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG nur von diesem eine
Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von zehn
Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder
Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision
vom Auftraggeber an die Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG zu zahlen. Sowohl die
Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem
Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des § 3
Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei
Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht
ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
§6 Doppeltätigkeit
Die Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen,
die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner
provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der
Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages
hingewiesen. Die Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG wird aber niemals gleichzeitig als
sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Auftrag um
ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein
ganz ausgeschlossen.
§7 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten
Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen
Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen
Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit
dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten,
insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEGVerwalter,
wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§8 Ersatz- und Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch der Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co KG besteht auch bei
Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit
dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine
Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt. Eine
Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht
auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im
Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom
Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum
Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem
Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder
das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw.
umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht
erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft, mit dem ursprünglich vorgesehenen
wirtschaftlich gleichwertig im Sinne, der von der Rechtsprechung zum Begriff der
wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt
3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende
Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall
für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§10 Gerichtsstand
Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches, so ist als Gerichtsstand der Firmensitz der Faust & Kraus Immobilien
GmbH & Co KG vereinbart.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so
soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt
auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung
ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für
eine Vertragspartei darstellt.
§12 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Faust & Kraus Immobilien GmbH & Co
KG, Mühlstraße 18, 63768 Hösbach, Mail: info@sundbimmobilien.de) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht
es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses
Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag
zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.