Am 20. Januar 2025 wurde eine überarbeitete Fassung
der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung – Immobilien (GwGMeldV-
Immobilien) veröffentlicht. Die neuen Vorschriften sind am 17. Februar 2025 in Kraft
getreten und betreffen sowohl private als auch gewerbliche Immobilienakteure. Ziel
ist es, mehr Transparenz im Immobilienmarkt zu schaffen und verdächtige
Transaktionen frühzeitig zu erkennen.
Welche Änderungen treten in Kraft?
1. Verbot von Barzahlungen bei Immobiliengeschäften
Bereits seit April 2023 gilt ein grundsätzliches Verbot für Barzahlungen beim Erwerb
von Immobilien – ebenso für Zahlungen mit Kryptowährungen, Edelmetallen oder
Edelsteinen. Die aktuelle Verordnung verschärft die Dokumentationspflichten rund
um diese Regelung und schreibt vor, dass Notare und andere Beteiligte sicherstellen
müssen, dass Zahlungen ausschließlich über nachvollziehbare, offizielle Wege
erfolgen.
Zur Verordnung des Bundesfinanzministeriums:
2. Meldepflicht bei ungewöhnlicher Preisgestaltung
Weicht der vereinbarte Kaufpreis deutlich – konkret: mehr als 25 % – vom ermittelten
Marktwert der Immobilie ab, kann dies einen meldepflichtigen Vorgang darstellen.
Dies gilt sowohl bei zu niedrigen als auch bei überhöhten Preisen. Eigentümer und
Makler sollten daher bei der Preisfindung sorgfältig dokumentieren, wie der Wert
ermittelt wurde.
Als Immobilienmakler unterstützen wir Sie dabei, den marktgerechten Preis fachlich
fundiert zu bestimmen und die Wertermittlung nachvollziehbar zu dokumentieren –
um rechtlichen Risiken vorzubeugen und für Transparenz zu sorgen.
3. Zahlungen durch Dritte
Wird der Kaufpreis ganz oder teilweise von einer Person gezahlt, die nicht im
Kaufvertrag genannt ist oder keine wirtschaftliche Berechtigung aufweist, muss dies
nachvollziehbar offengelegt werden. In vielen Fällen kann eine Meldung an die
zuständigen Behörden erforderlich sein.
4. Verkauf innerhalb kurzer Zeit nach Erwerb
Wird eine Immobilie innerhalb von zwei Jahren weiterverkauft – etwa mit deutlicher
Wertsteigerung – kann auch dies unter die neuen Meldepflichten fallen. Besonders
betroffen sind kurzfristige Anlageformen oder spekulative Weiterverkäufe.
5. Informationspflicht gegenüber Notaren
Verkäufer und Käufer sind verpflichtet, dem beurkundenden Notar alle relevanten
Informationen zur Zahlungsabwicklung, zur Herkunft der Mittel und zu den
wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen. Die Notare müssen im Zweifel eine
Meldung bei der zuständigen Finanzaufsicht vornehmen.
Zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/13/VO.html
Was Eigentümer und Interessenten jetzt beachten sollten
- Zahlungen transparent abwickeln
Verwenden Sie ausschließlich Banküberweisungen. Zahlungen durch Dritte sollten
dokumentiert und im Vorfeld abgestimmt werden. - Kaufpreis realistisch ansetzen
Nutzen Sie Gutachten oder professionelle Marktanalysen, um den Verkehrswert zu
begründen. - Unterlagen vorbereiten
Halten Sie alle relevanten Unterlagen wie Kontoauszüge, Finanzierungsnachweise
oder Eigentumsnachweise bereit, um bei Rückfragen schnell reagieren zu können.
Beratung in Anspruch nehmen
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt,
Steuerberater oder Immobilienexperten.
Zusammenfassung
Mit der neuen Verordnung ändert sich der Ablauf vieler Immobilientransaktionen –
insbesondere im Hinblick auf Zahlungswege, Dokumentation und Meldepflichten.
Käufer und Verkäufer sind gut beraten, sich im Vorfeld mit den Anforderungen
auseinanderzusetzen, um rechtliche Hürden oder Verzögerungen zu vermeiden.
Was wir als Immobilienmakler jetzt für Sie tun:
Veränderungen wie diese verlangen nach vorausschauender Planung – und nach
einem Partner, der den Markt kennt, gesetzliche Entwicklungen versteht und Sie
rechtssicher durch den gesamten Verkaufs- oder Kaufprozess begleitet.
Als erfahrenes Immobilienmakler-Team mit Sitz in Hösbach und Erfahrung im
gesamten Rhein-Main-Gebiet bieten wir Ihnen einen umfassenden Rundum-Service
– individuell abgestimmt auf Ihre Immobilie, Ihre Ziele und die neuen
Rahmenbedingungen.
– Wir ermitteln professionell den Marktwert Ihrer Immobilie
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich, individuell und rechtssicher.