Sie haben bereits Ihre Traumimmobilie gesichtet und möchten diese nun endlich erwerben? Damit ist bereits ein wichtiger Schritt zu Ihrem persönlichen Glück getan.
Wichtig ist jedoch, dass Sie auch die Kaufnebenkosten im Blick behalten. Denn das Preisschild der Immobilie ist nicht der Gesamtpreis – Kosten für Gebühren und Steuern sind zusätzlich von Ihnen zu begleichen.
Die Höhe der Gesamtkosten ist dabei nicht unerheblich – sie können je nach Bundesland bis zu 12 Prozent des Kaufpreises betragen.
Damit Sie keinen unangenehmen Moment erleben und umfassend kalkulieren können, haben wir von Faust & Kraus Immobilien im folgenden Artikel alle für Sie relevanten zusätzlichen Aufwendungen bei dem Immobilienkauf zusammengefasst. Klarheit und Transparenz, für Sie und Ihre Immobilienvorhaben.
Kaufnebenkosten verteuern den Immobilienkauf
Sie fragen sich jetzt bestimmt, wie die Kaufnebenkosten zustande kommen. Weder der aktuelle Eigentümer der Immobilie noch wir haben einen Einfluss darauf – die Kosten werden von Notar und Staat bestimmt. Sie sollten beachten: Die anfallenden Zahlungen sind von Ihnen unmittelbar nach dem Erwerb zu begleichen und nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschiebbar.
Idealerweise können Sie die Kosten mit Ihrem Eigenkapital begleichen – dann wäre von dem Kreditgeber nur noch der eigentliche Kaufpreis (oder weniger als 100 Prozent davon) zu finanzieren.
Wichtig für Sie zu wissen: Die Kaufnebenkosten können bei privater Nutzung der Immobilie leider nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dient das erworbene Gebäude jedoch als Kapitalanlage und ist von Ihnen zur Vermietung bestimmt, können bestimmte Kaufnebenkosten wie die Notargebühren Ihre Einkommenssteuerschuld minimieren.
#1 Die Kosten für Notar und Grundbucheintrag
Sie fragen sich, wofür Sie beim Immobilienkauf einen Notar benötigen? Damit Sie der rechtmäßige Eigentümer sind, muss der Notar in den Kauf eingebunden werden – er sorgt für eine notarielle Beurkundung des Kaufes und eine Anpassung des Grundbucheintrags. Der Kaufvertrag wird nur mit der Unterschrift des Notars wirksam und nur er ist dazu berechtigt, die nötigen Veränderungen im Grundbuch vorzunehmen.
Diese Dienste müssen natürlich bezahlt werden – hier kommen Kosten in Höhe von rund 1,5 Prozent des Kaufpreises auf Sie zu. Da diese Gebühr an dem Gesamtpreis der Immobilie bemessen wird, müssen Sie bei hochpreisigen Immobilien mit Mehrkosten rechnen – der tatsächliche Arbeitsaufwand ist hierbei irrelevant. Sie können die Dienste des Notars somit nahezu uneingeschränkt in Anspruch nehmen, wenn Sie dies benötigen.
#2 Die Grunderwerbssteuer
Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, sind Sie auch dazu verpflichtet, die Grunderwerbsteuer an den Staat beziehungsweise die Gemeinde zu begleichen. Die Höhe ist in Deutschland abhängig von dem jeweiligen Bundesland und beträgt zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. Günstiger Spitzenreiter unter den Bundesländern sind Bayern und Sachsen – hier beläuft sich der Beitrag auf 3,5 Prozent.
Bei der Grunderwerbsteuer gilt das gleiche Prinzip der prozentualen Kaufpreisbemessung wie bei Notar und Grundbucheintrag: Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto mehr Aufwendungen entstehen für Sie.
#3 Die Maklerprovision
Begrifflich gehen Sie sicherlich davon aus, dass die Maklerprovision die Kosten für den Makler beinhaltet und entsprechend von uns festgelegt wird – doch auch die Provisionshöhe unterliegt einer gesetzlichen Regelung. Die Kosten werden Ihnen als Käufer natürlich im Voraus transparent dargelegt – beeinflussen können wir Sie jedoch nicht.
Sie belaufen sich gewöhnlich auf 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Seit Ende 2020 werden diese Kosten prinzipiell auf Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Sie haben noch offene Fragen zu dem Thema Kaufnebenkosten?
Gerne liefern wir von Faust & Kraus Immobilien die Antworten und das notwendige Fachwissen – melden Sie sich einfach bei uns: Kontakt